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Peter Gach


Härtere Auflagen für Arbeitslose
Ein Kommentar



Am 1. Juli 2012 erschien im KURIER ein Artikel, wo AMS-Chef ankündigt, dass die Frühpensionen mit speziellen Programmen gedrosselt werden. Der Berufsschutz (hier ist der Berufsschutz für Pensionen gemeint, nicht der Berufsschutz für die ersten 100 Tage der Arbeitslosigkeit) für Menschen unter 50 Jahren soll fallen.

Es gab und gibt wohl nur in Ausnahmefällen Erleichterungen für Menschen, die die Arbeit verloren haben. Am besten ist es immer schon gewesen, wenn man zu den "schnellen Bewältigern" gehört hat. Das sind Arbeitslose, die sofort damit anfangen, sich eine neue Stelle zu suchen, und zum Teil gar nicht erst die Dienste des AMS in Anspruch nehmen. Leider sind schnelle Bewältiger eher die Ausnahme als die Regel. Gewöhnlich sind Arbeitslose zuerst einmal in einer Ausnahmesituation, weil die Arbeitslosigkeit für sie eine Belastung ist. Ab einem mehr oder weniger bestimmten Alter, bedeutet Arbeitslosigkeit einen sozialen Abstieg. Eine ähnlich gute oder auch gut bezahlte Stelle wird es kaum mehr geben, und damit müssen sich die Betroffenen erste einmal auseinandersetzen. Geholfen wird ihnen vom AMS mit Druck, Sanktionsdrohungen (Geldsperren) und Sinnloskursen.

Das war nicht immer so. Besonders schlimm ist es für erwerbsarbeitslose Menschen aber erst seit Schwarz-Blau geworden. Verschärft hat sich einiges unter Sozialminister Hundstorfer und dann noch einmal durch die Krise von 2008.

Dem AMS stehen in den kommenden Jahren 600 Millionen Euro zur Verfügung, um Umschulungen für ältere Menschen zu finanzieren, die nicht mehr in die Frühpension (Invalititätspension) können, weil diese Möglichkeit schlicht und einfach ersatzlos gestrichen wird. Es geht auch um den Erwerb zusätzlicher und neuer Qualifikationen oder schlicht und einfach um Lohsubventionen, um Betrieben die Einstellungen arbeitsloser Menschen schmackhaft zu machen. Was den Erwerb zusätzlicher oder neuer Qualifikationen betrifft, so sind diese besonders für Menschen, die lange arbeitslos sind, eher ein Verhängnis als eine tatsächliche Besserstellung.

So gab es eine Aktion 4.000, die vom Sozialministerium gross bejubelt worden ist. Das war eine Kooperation zwischen dem AMS und den Wiener Linien und es gab zwei Schienen: 1. ein Jahr Beschäftigung für Menschen, die ausgebildet worden sind, um Fahrscheine zu kontrollieren und 2. ein halbes Jahr Beschäftigung für Menschen, die während der Fahrt U-Bahn-Garnituren innen reinigen mussten. Nach dem Jahr bzw. nach dem halben Jahr standen die Leute in Wahrheit genau dort, wo sie vorher auch schon gestanden sind: Sie waren wieder arbeitslos. Und ein solcher Job im Lebenslauf ist nicht sehr attratkiv.


AMS-Chef Kopf räumt ein: "Für Betroffene sei das oft schwer verständlich. Aber: Wir signalisieren den Älteren: Passen Sie auf, nur arbeitslos sein, geht nicht."

Neben Älteren bekommt das AMS ab 2014 eine weitere Gruppe dazu, die requalifizert werden sollen. Damit sind jene unter 50-Jährigen gemeint, die zwar gesundheitliche Probleme haben, aber nicht mehr in die Invaliditätspension gehen werden dürfen. Als Beispiel nennt Kopf einen Koch, der eine Mehlallergie bekommt und deshalb aus gesundheitlichen Gründen in die Invaliditätspension gehen kann. Dieser Berufsschutz wird fallen. Zwar gibt Kopf zu, dass durch Zwang oder Druck alleine weder Ältere noch Menschen, die nicht mehr in die Invaliditätspension gehen können, für eine berufliche Neuorientierung gewonnen werden können. Kopf: "Es wird eine Frage der Motivation sein - und ob es gelingen wird, die Leute für etwas Neues zu begeistern."

Wie wäre es damit, wenn die Betroffenen gefragt werden, welche Arbeit sie am liebsten verrichten würden, und wenn sie dabei unterstützt werden, eine für sie befriedigende Lösung zu finden, wo auch der Gehalt stimmt? Oft genügt es ja, wenn die Leute etwas tun, was ihnen Freude bereitet und wo sie auch die Möglichkeit haben, in höhere Positionen aufzusteigen. Wer aber immer nur Angebote bekommt, die schlicht und einfach als unmoralisch bezeichnet werden müssen, der wird keine Freude an seiner Arbeit haben und wohl bald wieder arbeitslos sein.


Kleine Abschweifung zum bedingungslosen Grundeinkommen

Ich bin Mitglied beim Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt (BIEN Austria) und vertrete hier zum Leidwesen einiger anderer Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens einen pragmatischen Standpunkt. Bevor ein so grosses Ding wie das bGE eingeführt werden kann, trete ich dafür ein, dass die bestehenden Sozialsysteme verbessert werden müssen. Das bedeutet nicht nur mehr Geld für Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung, sondern auch weg von der unseeligen Zusammenarbeit mit dem AMS, wo selbst arbeitsmarktferne Personen in irgendeiner Form in einen künstlich geschaffenen Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Arbeitsmarktferne Personen, das sind Menschen, die über 50 Jahre alt sind, die gesundheitliche Beeinträchtigungen haben oder die noch nie in ihrem Leben einer geregelten Arbeit nachgegangen sind.

Wenn es keine Bereitschaft gibt, Erleichterungen für diese Personen zu schaffen (kein Druck vom AMS, mehr Geld), dann kann dies als Indikator dafür gesehen werden, dass es auch keine Bereitschaft für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gibt. Die Kosten für Erleichterungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung wären nämlich sehr gering im Vergleich zur Einführung des bGE. In beiden Fällen wäre sehr vielen Menschen geholfen, die unter Druck immer mehr leiden müssen, daher kann bzw. muss gesagt werden, dass der politische Wille fehlt, Verbesserungen für einige wenige bzw. gar für fast alle Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen.




 KOMMENTARE 
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mercenario am 31.7.2012 um 14:58:06:
Man kann mit bge sehr viel Verwaltungskosten sparen, wer arbeitet, dem wird halt bge einfach vom Arbeitgeber abgezogen, oder vom Gewinn abgezogen, da genügt die Auskunft von der Sozialversicherung oder vom Finanamt.
Die Abschaffung der vorübergehenden Frühinvalidität hat Tücken. Jüngere Menschen, also unter 50 bekommen momentan im Invaliditätsfall noch so viel Frühpension, wie wenn sie in ihrem Beruf bis 50 gearbeitet hätten, jetzt soll es dann nur mehr Krankengeld nach dem letzten Verdienst oder Arbeitslosengeld geben und das eventuell nur mehr 12 mal im Jahr. Wer nicht im Arbeitsprozess steht, ist dann ohnehin auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung angewiesen, wenn sein Partner genug verdient, kriegt er gar nichts, er kriegt aucch keine Beitragsjahre zusammen, was seine Alterspension erheblich schrumpfen läßt in Richtung Ausgleichszulage, sofern es die dann in unserem neoliberalen System überhaupt noch gibt. Die Altpolitikerpensionen für relativ junge und gesunde Politiker bleiben aber, genauso wie die "Dienstordnungspensionen" (80% vom letzten Brutto) für alle Angestellten sämtlicher Sozialversicherungsträger, welch dort vor dem 1.1.2003 eingetreten sind.
Das Ganze geht übrigens von der ÖVP aus und wird von der SPÖ mitgetragen.

___________________________

Thomas BGE am 9.7.2012 um 15:49:17:
Einen vermutlich faulen Kompromiss, die Mindestsicherung zu "verbessern", halte ich für Ressourcenverschwendung. Besser gleich an einem hieb- und stichfesten, ordentlichen Grundeinkommensmodell arbeiten!

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